13. Januar 2016

Gespräch der Gewerkschaft Justizvollzug (BSBD) und der Landtagsabgeordneten Ingrid Sahler-Fesel (SPD) mit Vertretern der Presse aus dem Bereich Trier

Strafvollzugsbeamte fordern mehr Schutz!

  • Foto: BSBD intern
    vor links nach rechts: Herr Seydewitz Trierischer Volksfreund, StefanTernes BSBD Trier, LV Winfried Conrad, MdL Ingrid Sahler-Fersel, Yves Stuppy BSBD Trier

Sehr besorgt sind die rheinland-pfälzischen und die Trierer Vollzugsbeamten zusammen mit der SPD Abgeordnete Ingrid Sahler-Fesel aus Schweich wegen der verschärften Gewaltbereitschaft gegenüber Staatsbediensteten. Auch in Rheinland-Pfalz gab es in der Vergangenheit schon verbale und körperliche Gewalt hinter Gittern, betroffen waren auch die dort tätigen Bediensteten. Nach den schrecklichen Vorfällen Ende des letzten Jahres in Paris, die gezeigt haben, dass Jedermann aber insbesondere Staatsdiener im Visier von Terroristen stehen, sind auch die Vollzugsbediensteten verunsichert.

Im Jahr 2013 war das Ministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz kurz davor die Schusswaffen gänzlich aus dem rheinland-pfälzischen Strafvollzug zu verbannen.

Dass Schusswaffen nicht hinter Gefängnismauern gehören müssen und nach den gesetzlichen Vorgaben auch unzulässig sind, steht außer Frage, erklärt der Vorsitzende der Gewerkschaft Strafvollzug, Winfried Conrad, in einer Stellungnahme. Die Tatsache, dass Transporte von Gefangenen außerhalb der Anstalten seit dem Jahr 2013 nur noch in besonderen Ausnahmefällen mit Waffen durchgeführt werden, hält die Gewerkschaft für äußerst riskant und insbesondere der aktuellen Sicherheitslage auch nicht angemessen. Festgenommene IS Täter und Sympathisanten werden bei gestiegenem Fahndungsdruck vermehrt in den Vollzugseinrichtungen des Landes auftauchen, so die Trierer Vollzugspraktiker.

Am meisten ärgert aber die Trierer Kolleginnen und Kollegen, dass man die Ausbildung an der Schusswaffe für den Beamtennachwuchs komplett eingestellt hat. Ein unhaltbarer Zustand! Die damaligen Einwendungen gegen die Abschaffung der Schusswaffen gelten auch noch heute für den nur eingeschränkten Einsatz:

  • Zur Sicherung von Gefangentransporten, insbesondere von gefährlichen und gefährdeten Gefangenen, ist das Mitführen von Schusswaffen auch zukünftig zwingend notwendig. Auch Krankenhausbewachungen von Gefangen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität oder mit terroristischem Hintergrund erfordern besondere Sicherungsmaßnahmen. Dazu gehört zwingend die Bewaffnung der Sicherungskräfte mit Schusswaffen. Die Eigensicherung von Bediensteten ist Ausdruck eines professionellen Handelns und steht nicht im Widerspruch zu einem modernen Strafvollzug. Unbestritten ist auch die abschreckende Wirkung von Schusswaffen, wodurch oft bereits der Versuch zur Befreiung unterbleibt.
  • Es ist auch für die Öffentlichkeit unverständlich, dass Gewalttäter nach bundesweiter Fahndung und ggfl. Festnahme durch Spezialeinsatzkommandos im folgenden Strafvollzug von unbewaffneten Sicherungskräften bei Verlassen der Anstalten begleitet werden. Jeder Geldtransport wird von bewaffnetem Sicherheitspersonal begleitet. Der Sicherheit der Allgemeinheit fühlen sich die Vollzugsbediensteten in besonderem Maße verpflichtet.
  • Wir als Vollzugspraktiker sind Teil der Inneren Sicherheit und warnen vor Einsparungen die die Sicherheit des rheinland-pfälzischen Strafvollzuges und somit der Allgemeinheit gefährden.

Eine Übertragung – auch nur teilweise – der Sicherungsaufgaben auf die Polizei ist auf Grund der aktuellen Flüchtlings- und Sicherheitssituation nicht möglich.