Rheinland-Pfalz im Abseits
Trotz massiver Einwände und Warnungen der Gewerkschaft Strafvollzug und der CDU-Landtagsopposition hat die rot-grüne Landesregierung den Gesetzesentwurf gestern im Mainzer Landtag verabschiedet. Trotz massiver Einwände und Warnungen der Gewerkschaft Strafvollzug und der CDU-Landtagsopposition hat die rot-grüne Landesregierung den Gesetzesentwurf gestern im Mainzer Landtag verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet eine Fülle neuer Aufgaben und Erschwernisse für den bereits jetzt schon überbelasteten Justizvollzugsdienst. Durch den momentanen und künftigen Personalabbau wird die Situation in den Anstalten verschärft.
Die Arbeitspflicht für Strafgefangene wurde abgeschafft, womit sich Rheinland-Pfalz und das Saarland in eine (fast) Außenseiterrolle bundesweit begibt, da die allermeisten Bundesländer an der Arbeitspflicht und an der produktiven Arbeit als Behandlungsmaßnahme festhalten. Und dies aus gutem Grund:
Da die Arbeitsbetriebe insgesamt durch ihre Einnahmen und durch die erheblichen Ersparnisse durch Gefangenenarbeit den Landeshaushalt im deutlichen 7- stelligen Eurobereich entlasten, kann es durch das sukzessive Wegbrechen der produktiven Arbeitsmöglichkeiten, mit denen Einnahmen und Ersparnisse erzielt werden, zu massiven Mehrbelastungen für die Steuerzahler und den Landeshaushalt kommen.
Und dies bei einem Sparhaushalt, den vor allem die Beamtinnen und Beamten im Lande ertragen müssen. Denn durch das Argument der Landesregierung, dass man die Beamten in RLP nicht an der tariflichen Entwicklung der Einkommen teilhaben lassen kann, da die Schuldenbremse dies verhindere, zeigt sich doch, dass man auf jeden Euro an Mehreinnahmen angewiesen ist.
Wenn man nun gerade beim Strafvollzug auf diese Einnahmen und Ersparnisse zukünftig zum großen Teil verzichten (will) muss, so besteht die begründete Gefahr, dass man sich zur Schließung der entstehenden Haushaltslücken wieder bei den Beamtinnen und Beamten bedient und weitere Kürzungsmaßnahmen vornimmt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der BSBD hat sich massiv und intensiv auf allen Ebenen der Landespolitik eingesetzt um dieses zwar ambitionierte, aber dennoch inkonsequente und folgenreiche Gesetz zu beeinflussen. Die Politik ist leider nicht mehr in der Lage auf die Hinweise der Praktiker zu reagieren.
Die Justizvollzugsbediensteten werden diese Vorgehensweise der Politik nicht vergessen!
Der BSBD hat sich auch bemüht, dass weiterhin Geld da ist für die Beförderungen, die dringend notwendig sind, um die Leistungen unserer Kolleginnen und Kollegen angemessen zu honorieren. Wenn man aber sehenden Auges ein großes Haushaltsloch erzeugt, so ignoriert man die berechtigten Ansprüche auf eine gerechte Entlohnung. Wir haben vor den negativen Folgen gewarnt und werden in Zukunft genau beobachten was geschieht und jede negative Folge des Gesetzes anprangern und veröffentlichen.