dbb Klagen gegen 5x1% werden fortgesetzt
Derzeit ruhen die Musterverfahren, trotz des Urteils des Bundesverfassungsgericht zur A-Besoldung der Bundesländer Sachsen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, nachdem zuerst über die Richterbesoldung geurteilt worden war.
Der dbb RLP sieht weiterhin Erfolgschancen für die rheinland-pfälzischen Musterklagen . Allerdings kann die angestrebte Entscheidung sehr knapp ausgehen Das hat folgenden Hintergrund:
Das BVerfG hatte zur Überprüfung der Verfassungskonformität ein 3-STUFEN Schema herausgearbeitet, wobei es schon bei der ersten Stufe zum Scheitern der Feststellung einer Unteralimentation kommt, wenn 3 der aufgestellten Parameter nicht erfüllt werden.
Genau dies könnte bei der Besoldung der RLP aber der Fall sein, so die Befürchtung des dbb. KRITERIEN DER STUFE 1 SIND:
- Zurückbleiben der Besoldung hinter dem TV-L
- Zurückbleiben der Besoldung hinter dem Verbraucherpreisindex
- Zurückbleiben der Besoldung hinter dem Nominallohnindex
- Erhebliches Zurückbleiben hinter der Bundesbesoldung und Landesbesoldung anderer Bundesländer
- Grober Rückstand der Bruttogehälter in Relation zu anderen Besoldungsgruppe
Wenn 3 der Kriterien nicht erfüllt werden erfolgt keine weitere Prüfung der Stufen 2 und 3.
Dennoch hält der dbb an den Musterklagen fest, da letztendlich die Gerichte entscheiden und weiterhin die nicht unbegründete Hoffnung besteht, dass das Gericht zu einem „positiven“ Ergebnis kommt. Eine Wiederaufnahme der Klagen steht daher bevor.
Dbb-Rheinland-Pfalz - auf uns ist Verlass.