07. Juni 2018

Zeitenwende im deutschen Justizvollzug – BSBD entsetzt über Verurteilung von 2 Rheinland-Pfälzer Bediensteten

Entsetzt über die tatsächliche Verurteilung von 2 Rheinland-Pfälzer Kollegen wegen fahrlässiger Tötung und Beihilfe zeigten sich die Landesvorsitzenden des Bunds der Strafvollzugsbediensteten Rheinland-Pfalz und Hessen, Winfried Conrad und Birgit Kannegießer am 7.Juni 2018 vor dem Landgericht Limburg. „Diese Verurteilung“ – so Conrad und Kannegießer übereinstimmend - „wird eine Zeitenwende im gesamten deutschen Justizvollzug auslösen.“

Eine Kollegin aus der JVA Wittlich und ein Kollege als der JVA Diez wurden zu Freiheitsstrafen von 9 Monaten zur Bewährung verurteilt. Bei Rechtskraft des Urteils müssen die Kollegin 10.000 Euro, der Kollege aus Diez 8.000 Euro zusätzlich an Einrichtungen des Landes Hessen zahlen.

Wenn Kolleginnen und Kollegen zukünftig noch Monate später nach einer positiven Lockerungsentscheidung zugunsten eines Inhaftierten in die strafrechtliche Mitverantwortung gerufen werden, wird es in Deutschland zukünftig keine vollzugsöffnenden Entscheidungen mehr geben können. Es sei nicht nachvollziehbar, wie eine 14 Monate wirksame Lockerungsentscheidung plötzlich für mitursächlich erklärt werde für die neuerliche Straftat eines Inhaftierten. Der BSBD hatte den Prozess in Limburg verfolgt, hatte sich sehr ausführlich mit dem Vorgehen und der Entscheidungsfindung befasst. Die jetzt betroffenen Kollegen haben, so Birgit Kannegießer, hessische Landesvorsitzende, genauso gearbeitet, wie es in Deutschland bei der in Rede stehenden Tätergruppe üblich ist. Dabei stehe es völlig außer Frage, dass das Schicksal der 21-jährigen Rebecka S. und ihrer Familie dramatisch und nicht in Worte zu fassen sei. Im vorliegenden Prozess sei jedoch die Frage zu bewerten gewesen, ob diese vollzuglichen Entscheidungen ursächlich für diese Todesfahrt gewesen seien.

Das Gericht hat diese Frage nun bejaht. Dann werden allerdings zukünftig auch Strafrichter, Bewährungshelfer samt Polizei in die Verantwortung gerufen werden müssen. Das kann schließlich nur dazu führen, dass mehr inhaftiert und nicht mehr gelockert bzw. erprobt wird. „Das“, so Birgit Kannegießer und Winfried Conrad, „wird jedoch garantiert nicht zu mehr Sicherheit für die Gesellschaft insgesamt führen“. Mitgefühl und Respekt haben beide Gewerkschaftsvertreter für die Kollegin und die beiden Kollegen die über Monate den enormen Belastungsdruck des Verfahrens ausgesetzt waren. Standhaft haben Sie zusammen mit ihren kompetenten Anwälten um ihr Recht gekämpft.

Der BSBD dankt auch allen Kolleginnen und Kollegen die durch ihre Teilnahme an den einzelnen Gerichtsterminen den Betroffenen ihre Unterstützung signalisierten.

Der dritte freigesprochene Bediensteten ist Mitglied unserer Gewerkschaft und erhielt den vollen Rechtsschutz.

Wir stehen und helfen unseren Mitgliedern!

 

Euer BSBD Rheinland-Pfalz