16. Mai 2014

Neues Jugendarrestvollzugsgesetz auch für Rheinland-Pfalz geplant!

Warnschussarrest - Schock oder Therapie?

Zur Erarbeitung eines Musterentwurfes für ein Jugendarrestvollzugsgesetz scheint eine länderübergreifende Arbeitsgruppe, so die Erkenntnisse der Gewerkschaft Strafvollzug, seit dem Jahr 2014 installiert.

Der Arbeitskreis, an dem neben den federführenden Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen, die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland und Bremen mitwirken, möchte seine Arbeit noch im Jahr 2014 abschließen. Schön wäre es gewesen, wenn das Ministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz schon frühzeitig die Vollzugspraktiker unserer Gewerkschaft informiert und ggfl. auch angehört hätten. Nach Auskunft der Gewerkschaftler besteht jederzeit die Bereitschaft sich konstruktiv und kritisch mit dem Entwurf – soweit er schon vorliegt und es gewünscht ist – auseinander zu setzen. Schon jetzt sieht man von Gewerkschaftsseite – egal wie die neue gesetzliche Regelung aussieht – einen Personalbedarf im sozialen und psychologischen Bereich sowie im AvD für den Jugendarrest.

Durch die Einführung des Warnschussarrestes vor einem Jahr sollten auch in Rheinland-Pfalz schon praktische Erfahrungen und Fallzahlen vorliegen. Dies versuchten Mitglieder des Rechtsauschusses der SPD – Landtagsfraktion in einer Sitzung zu hinterfragen. Kritisch merkten die Angeordnetenan, dass die Süddeutsche Zeitung zum Jahrestag der Einführung des Warnschussarrestes einen Artikel.