14. September 2017

Vollzugsbedienstete in Rheinland-Pfalz im Besoldungsabseits!

Auch die Bediensteten des rheinland-pfälzischen Justizvollzuges sind im Besoldungsvergleich der Länder im Bereich der Schlussleuchten angelangt.

Auch die Bediensteten des rheinland-pfälzischen Justizvollzuges sind im Besoldungsvergleich der Länder im Bereich der Schlussleuchten angelangt. Interessant ist da eine Kleine Anfrage von SPD Abgeordneten im Nachbarland Hessen – Drucksache 19/4755 aus dem Jahr 2017 -. Die SPD ist dort in der Opposition. Ziel der Anfrage war auch die Besoldungssituation. Die Anfrage lautete: Wie viel verdient ein hessischer Justizvollzugsbeamter der Eingangsbesoldung

A 7 im Allgemeinen Vollzugsdienst (AvD) im Vergleich zu den Nachbarländern Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Bei der Gegenüberstellung der Besoldung wurden alle Sonderzahlungen in den Ländern berücksichtigt. Dabei ergaben sich folgende Ergebnisse: Die bayrischen Bediensteten verdienen ab dem 01.07.2017 in der Stufe 8 monatlich 249 Euro, in Hessen 108 Euro und in BW 76 Euro mehr als ihre Kolleginnen und Kollegen in Rheinland-Pfalz. Landesvorsitzender Conrad kommentierte dies so: Wir unterhalten uns in Deutschland über den Grundsatz "gleiche Arbeit - gleicher Lohn" dies gilt aber nicht im Land der rot-gelb-grünen Koalition Rheinland-Pfalz.

In der Antwort der hessischen schwarz-grünen Regierung heißt es auszugsweise weiter : die Verweildauer der hessischen Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes in der Besoldungsgruppe A 7 HBesG ist in der Regel relativ gering............ Gut so!!! Gilt aber auch nicht für Rheinland-Pfalz!