20. Dezember 2013

Verbot altersdiskriminierender Besoldung / EU-rechtliche Entwicklung

Dringender Handlungsbedarf noch in 2013 für Bestandsbeamtinnen und -beamte, die sich nicht in der Endstufe ihrer Besoldungsgruppe befinden oder ein Festgehalt bekommen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

es ist zwingend notwendig, dass global formulierte Musteranträge/-widersprüche gegen die Diskriminierung durch Besoldung nach Stufen benutzt werden, die allgemein eine diskriminierungsfreie Besoldung beanspruchen. Dazu sind die Musteranträge – und nur diese – sicherheitshalber zu verwenden.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass jeder Bestandsbeamtin/jedem Bestandsbeamten des Landes- oder Kommunaldienstes, die/der sich nicht in der Endstufe ihrer/seiner Besoldungsgruppe befindet oder ein Festgehalt bezieht, zur Rechtswahrung geraten wird, noch im laufenden Jahr einen Antrag mit dem Ziel auf Gewährung einer altersdiskriminierungsfreien Besoldung zu stellen.

Nicht ruhend gestellt werden Fälle, in denen Antragsteller/Widerspruchführer einen Antrag/Widerspruch explizit (nur) gegen das Erfahrungszeitenmodell richten oder in denen Antragsteller/Widerspruchführer erst 2014 mit einem Antrag/Widerspruch aktiv werden.