05. November 2014

Supererfolg des BSBD: Lebensarbeitszeit bleibt bei 60 Jahren!

Mit großer Freude und Stolz hat die Gewerkschaft Strafvollzug die Nachricht zur Kenntnis genommen, dass die Altersgrenze für den allgemeinen Vollzugsdienst ( 60. Lebensjahr) erhalten bleibt. In einem Treffen der dbb Landesleitung mit der Landesregierung hat Minister Hartloff diese Entscheidung verkündet. Somit hat sich das unermüdliche Engagement des BSBD voll ausgezahlt. Landesvorsitzender Conrad hatte im Vorfeld Schreiben an die Ministerpräsidentin und den Minister gerichtet.

In unzähligen Gesprächen haben die Gewerkschaftler für die Beibehaltung der Besonderen Altersgrenze geworben. " Ein schöner Tag für alle Bediensteten im AvD" kommentierte Conrad die Entscheidung.