05. September 2014

Neues Gesetz für den Strafvollzug beider Länder seit einem Jahr in Kraft! Mogelpackung oder Erfolgsmodell?

Wie schon in den vergangenen Jahren gängige Praxis lud der BSBD Rheinland-Pfalz und der BSJ Saarland nach Homburg/ Saar zu einen Gespräch ein, um mit der Presse die neuesten Entwicklungen im Strafvollzug der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland zu erörtern.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz ist jetzt seit einem Jahr in Kraft. Es ist an der Zeit die positiven und negativen Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen zu beleuchten. Im Vorfeld hatten einige geplante gesetzlichen Neuerungen die Gemüter der im Strafvollzug Tätigen und der Gewerkschaft erzürnt!

Einige der gesetzlichen Neuerungen werden in den beiden Ländern von den Strafvollzugstätigen positiv bewertet, nicht wenige werden jedoch nach einem Jahr Erfahrung kritisch gesehen.

Zu diesen Thematiken standen neben den Gewerkschaftsvertretern aus Rheinland–Pfalz und dem Saarland auch kompetente Vollzugspraktiker als Gesprächspartner/innen zur Verfügung:

 

  • Markus Stahl, JVA Diez – BSBD Beauftragter für Sicherungsverwahrung – Rheinland-Pfalz
  • Franz-Josef Lorenz, JVA Saarbrücken – BSJ Vertreter für den allgemeinen Vollzugsdienst – Saarland
  • Gerhard Schirra, JVA Saarbrücken – BSJ Vertreter für den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst – Saarland
  • Daniela Ruof, JVA Rohrbach – BSBD Sprecherin der Vollzugsabteilungsleiter/innen – Rheinland-Pfalz
  • Hagen Paulus, JVA Zweibrücken – Fachgruppenvertreter der Sozialen Dienste – Rheinland-Pfalz

Über den Ablauf der Veranstaltung wird noch gesondert berichtet.