12. Februar 2016

Landesgesetz zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften war Thema!

Die in der Arbeitsgruppe – Frauen im Vollzug – tätigen Kolleginnen trafen sich erneut unter Leitung von Kollegin Beate Teusch-Martins . Neben aktuellen Entwicklungen im Vollzug auf Landes- und Bundesebene wurde auch das seit - 22. Dezember 2015 – in Kraft getretene Landesgesetz zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften vorgestellt.

Die Anwesenden vertraten die Auffassung, dass man die Änderungen in dieser gesetzlichen Vorschrift möglichst zeitnah mit einer Vertreterin des für den Justizvollzug zuständigen Ministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz erörtern sollte. Die BSBD Landesgeschäftsstelle soll gebeten werden, mit der zuständigen Referentin im Ministerium, Frau Decker, einen Gesprächstermin zu vereinbaren.