15. Dezember 2014

Knackpunkt – Einrichtung der JVA Mannheim kann Vorbild sein für Rheinland-Pfalz

Innovative Ideen im Strafvollzug sind nicht urheberrechtlich geschützt und können auch in anderen Bundesländern Anwendung finden, kommentierte Landesvorsitzender Winfried Conrad seine gewonnenen Eindrücke in der JVA Mannheim. Hier wurden offensichtlich die Belange der Mitarbeiter und die Interessen der VAW ( Vollzuglichen Arbeitswesen BW ) unter einen Hut gebracht.

Die dort eingesetzten personellen Kräfte – sowohl Gefangene als auch Bedienstete - sind für die Bewirtung der Behördenangehörigen und auch anderer Besucher zuständig. Beispielhaft für alle größeren Vollzugs-einrichtungen in Rheinland-Pfalz. Kantinen- Aufenthalts- und Sozialräume stehen auf der Prioritätenliste unseres Arbeitgebers – dem Ministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz - insbesondere im Strafvollzug sehr weit unten.

Hier muss – so der BSBD – ein Umdenken einsetzen.

Die Schaffung von Ausbildungs- und Qualifizierungsarbeitsplätzen für Inhaftierte kann auch im Bereich der Gastronomie unter Vollzugshoheit erfolgen.

Große Hoffnung setzt hier die Gewerkschaft in die neue Spitze des Ministeriums, Wertschätzung für die Beschäftigten hat viele Facetten, so der BSBD.