03. Juni 2014

Italiens Vollzugsbedienstete und die Dienstbekleidung

Tragezeiten von mehr als 10 – 15 Jahren für Dienstbekleidungsstücke wie in Rheinland-Pfalz sind bei italienischen Strafvollzugsbediensteten unmöglich. Die Seminargruppe des BSBD war sehr erstaunt aber auch verärgert als sie während ihrer Stippvisite in Südtirol erfuhr, dass die Kolleginnen und Kollegen alle zwei Jahre einen kompletten Satz neuer Dienstbekleidung von ihrem Dienstherrn erhalten.

Super korrekt und adrett sahen die Kolleginnen und Kollegen des italienischen Strafvollzugs aus. Hier kann sich unser Bundesland – trotz permanenter Haushaltskrise – soweit diese tatsächlich vorhanden – eine Scheibe abschneiden, kommentierten die Seminarteilnehmer. Der italienische Dienstherr – trotz Finanz und Wirtschaftskrise – weiß was er an seinem Öffentlichen Dienst hat.