26. September 2016

Hochkarätige SPD Abgeordnete trafen sich mit der AG Sozialer Dienst

Ein von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Sozialer Dienst verfasstes Schreiben an eine Vielzahl von Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages war Grund für die Einladung zum Gespräch mit Arbeitskreis „Haushalt und Finanzen“ der SPD Fraktion. Eingeladen nach Mainz ins Abgeordnetenhaus hatte die Vorsitzende des SPD Arbeitskreises Frau Dr. Anna Köbbeling. Neben ihr nahmen von der SPD Fraktion noch teil:

sowie Mitarbeiter der SPD Fraktion.

Eine Stunde hatten die Angehörigen der BSBD Arbeitsgruppe Zeit ihre Belange und Forderungen vorzutragen. Kollege Enders und der BSBD Fachgruppenvertreter Hagen Paulus machten den Abgeordneten in ihren Redebeiträgen deutlich, wo der „Schuh drückt“. Durch die Personal-vermehrung in der Laufbahn des 3. Einstiegsamtes – Sozialdienst – hat sich die Beförderungssituation insbesondere zu A10 und A11 dramatisch verschlechtert. Die jungen und hochmotivierten Kolleginnen und Kollegen würden keine positive berufliche Entwicklungschance mehr erkennen. Kündigungen und Versetzungen zu anderen Behörden hätten in den letzten Jahren bedenklich zugenommen. So kann es auf Dauer nicht weitergehen, resümierten die AG Mitglieder. Hinzu käme auch noch eine extreme Arbeitsverdichtung durch eine gestiegene Dokumentationsanforderung.

Landesvorsitzender Conrad zitierte die Zielsetzung nochmals aus dem versandten Schreiben:

Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Landesjustizvollzugsgesetzes und des Konzeptes zum Übergangsmanagement/Übergangskoordination haben sich – wie von vielen Vollzugspraktikern schon vorab vermutet – im Bereich der Sozialen Arbeit in Vollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz Aufgabenzuschnitte verändert. Es sind zum einen neue Aufgabengebiete geschaffen und definiert worden (z.B. im Regelvollzug der Wohngruppenvollzug, aber auch das Übergangsmanagement bzw. jetzt die Übergangskoordination), zum anderen haben sich fachliche Vertiefungen ergeben (z.B. Zugangsabteilungen, Diagnoseverfahren, Entlassungsvorbereitungen).

Diese Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes Soziale Arbeit in Vollzugseinrichtungen wird sowohl von der AG „Sozialer Dienst“ des BSBD als auch von der LAG der Sozialen Dienste im Vollzug uneingeschränkt begrüßt, da hier weiterhin eine umfassende Notwendigkeit für Soziale Arbeit im Vollzug gesehen und ihr ein entsprechender professioneller Rahmen zur Verfügung gestellt wird.

Nach nunmehr fast drei Jahren Erfahrung mit dem neuen Gesetz und seinen Auswirkungen in der Praxis muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Rahmenbedingungen in den meisten Vollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz eine effektive, effiziente und zielführende Umsetzung der Ideen des Landesjustizvollzugsgesetz nicht ermöglichen. Dies liegt zum einen an Zielsetzungen des Gesetzgebers, die an der Vollzugspraxis vorbei gehen, zum anderen an unzureichenden Möglichkeiten und Mitteln in den Vollzugseinrichtungen selbst.

Die Abgeordneten sicherten zu, sich anlässlich der anstehenden Haushaltsberatungen mit der Problematik der Beförderungen zu beschäftigen. Sie wiesen aber darauf hin, dass Maßnahmen nur kostenneutral erfolgen können, so sei es nach Beschluss der Landesregierung.