Grundlagen der Personalratsarbeit wurden vermittelt
30 Kolleginnen und Kollegen aus der Justiz und des Justizvollzuges trafen sich in der Bildungsstätte Marienland in Schönstatt bei Koblenz. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen hatten eine Gemeinsamkeit; alle sind Mitglieder in örtlichen Personalräten. Auf der von den Gewerkschaften der Justiz angebotenen und vom BSBD organisierten Schulungsveranstaltung wurden die Grundlagen der Personalratsarbeit vermittelt.
Zunächst stand im Mittelpunkt die Personalratssitzung. Wer lädt ein? Ist eine Tagesordnung notwendig? Wo findet die Sitzung statt? Viele Ansätze aus der Praxis wurden erörtert. Der Nachmittag stand im Zeichen der Mitbestimmung nach dem Landespersonal-vertretungsgesetz Rheinland-Pfalz. Der Referent Rolf Spurzem, Vorsitzender der DJG Rheinland-Pfalz und stellv. Vorsitzender des Hauptpersonalrats derordentlich. Gerichtsbarkeit beim Ministerium der Justiz, erläuterte die §§ 78, 79 und 80 LPersVG. Mit Übungen zu den vermittelten Schulungsinhalten wurde der erste Tag abgeschlossen. Der Vormittag des zweiten Schulungstages stand im Zeichen der Personalversammlung und des Vierteljahresgespräches. Der Referent Mark Schallmo ging zunächst auf die gesetzlichen Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes zu der Thematik ein. In einem kleinen Rollenspiel wurde jedoch zunächst ein sogenanntes Vierteljahresgespräch nachgestellt. Hier ging es insbesondere darum welcher Teilnehmerkreis teilnehmen muss. Im Anschluss daran wurde das Thema Personalversammlung erörtert. Wissen vermittelt wurde zur Einberufung, dem Tätigkeitsbericht, dem Zeitpunkt, der Frage des Freizeitausgleichs und der Aufgabe einer Personalversammlung.
Im letzten Schulungsabschnitt wurden Fälle aus der Praxis erörtert. Auch der ein oder andere Fall wurde im Rollenspiel aufgearbeitet. Für den März und November 2019 sind noch Personalräteschulungen geplant.