03. Juli 2013

Der Kommentar

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Was ist aus diesem hehren Grundsatz nur geworden?

In Sonntagsreden hält die Politik diese Grundforderung aller arbeitenden Menschen hoch, Gewerkschaften verteidigen sie vehement und selbst die Medien halten sie für verständlich, akzeptabel und gerecht. Trotz aller gewerkschaftlichen Bemühungen ist das Ziel bei Mann und Frau und bei der Angleichung der neuen an die alten Bundesländer noch nicht erreicht, da wird dieser Grundsatz von der Politik zunehmend infrage gestellt.

Bei der Angleichung der Gehälter von Ost an West wurden die Einkommen in mehreren Schritten zuletzt für die Entgeltgruppen 10 bis 15 zum 01.01.2010 angepasst. So zumindest kennt man das gemeinhin. Leider wurde das Weihnachtsgeld seit der Festlegung mit dem Tarifvertrag 2006 nicht an die Westverhältnisse angeglichen, so dass hier bereits nicht mehr von einem gleichen Lohn für gleiche Arbeit gesprochen werden kann.

Bei den Beamten kam es erst gar nicht soweit. Mit der Föderalismusreform 2006 ging die Besoldungshoheit auf die Bundesländer über. Bis dahin galt es als selbstverständlich, vereinbarte Tarifabschlüsse auf den Beamten- und Versorgungsbereich zu übertragen.

Uns allen war klar, dass die Besoldungseinheitlichkeit mit den geänderten Zuständigkeiten nicht nur gestorben war, wir gingen zudem von einer unterschiedlichen Entwicklung der Beamtengehälter aus. Wie schnell und wie groß die Spreizung allerdings ausfallen würde, das ahnten selbst die größten Skeptiker und Pessimisten damals noch nicht.

Fakt ist, dass sich die Beamtenbesoldungen, maßgeblich beeinflusst durch die unterschiedlichen Tarif- und Besoldungsverhandlungen beim Bund und in den Ländern, disharmonisch entwickelt haben. Betrachtet man die Jahreseinkommen, dann werden bereits nach diesen wenigen Jahren Differenzen erreicht, die mehr als ein Monatsgehalt ausmachen. Und das ist schon eine dramatische Entwicklung, zumal es für sie keinerlei sachliche Rechtfertigung gibt.

Verstärkt wird diese Ungleichbehandlung noch durch den Umstand; dass auch die Beförderungsmöglichkeiten nicht einheitlich in den Landeshaushalten ausgewiesen werden. Die Ausschöpfung der Obergrenzen durch die Bundesländer weist signifikante Unterschiede auf. Speziell in Berlin wird die Zahl der Beförderungsmöglichkeiten deutlich zurückgefahren. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!“ verkommt im Justizvollzug mehr und mehr zu einem Treppenwitz.

Die grundgesetzlich festgeschriebene Schuldenbremse nutzen viele Politiker als Damoklesschwert, um den Kolleginnen und Kollegen die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf den Beamten- und Versorgungbereich zu verweigern. Ziemlich dreist drohen einige Bundesländer unverhohlen damit, bei der Übertragung von Tarifergebnissen an anderen Stellen des Personalaushaltes zu kürzen und zu sparen. Diese Bundesländer nehmen es mit dem verfassungsrechtlich verbrieften Recht der amtsangemessenen Alimentation nicht mehr sehr genau. Die Einkommensanpassungen verkommen somit zur Farce und zur reinen Kosmetik. Wertschätzung für die aufreibende und fachlich anspruchsvolle Arbeit im Dienst der Sicherheit unserer Gesellschaft sieht anders aus.

Aber es geht auch anders. Der Bund, Bayern und Hamburg machen vor, dass die Gleichbehandlung von Beschäftigten, Beamten und Versorgungsempfängern trotz der Schuldenbremse möglich ist. Zwar gibt es auch bei diesen Gebietskörperschaften Gehaltsunterschiede, diese bewegen sich allerdings noch in einem vertretbaren Rahmen.

In den übrigen Ländern wird geschachert, gestaffelt, gestreckt und verzögert. Den Beamten und Versorgungsempfängern wird so nicht nur die zustehende lineare Anpassung der Gehälter vorenthalten, es wird auch die Basis für künftige Einkommenserhöhungen reduziert. Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, so der Eindruck interessierter Beobachter der Szene, soll offensichtlich überwiegend zu Lasten der Personalhaushalte gehen. Ob darunter die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes leiden, kümmert die verantwortlichen Politiker augenscheinlich nicht, solange ihre eigenen Taschen mit Abgeordnetendiäten prall gefüllt bleiben.

Einen gänzlich anderen Weg will Rheinland-Pfalz einschlagen. Dort sollen die Gehälter unabhängig von der im Grundgesetz garantierten Teilhabe der Kolleginnen und Kollegen an der allgemeinen Einkommensentwicklung bis 2016 pro Jahr um 1 Prozent steigen. Namhafte Verfassungsrechtler sehen in diesem Vorgehen einen gravierenden Verstoß gegen das Grundgesetz. Spannend ist hier nicht, ob das Verfassungsgericht dieses Vorgehen beanstandet, sondern nur noch wie die Beanstandung ausfallen und wie lange sich das Verfahren hinziehen wird.

In insgesamt acht Absenkungsschritten ist - bis auf Berlin - in allen anderen Bundesländern das Versorgungsreformgesetzes 2001 umgesetzt und der Höchstversorgungssatz von 75 auf 71,75 Prozent abgeschmolzen worden. Auch dies war eine Sparmaßnahme, um die Versorgungslasten, für die die Politik keine Vorsorge getroffen hatte, zu begrenzen. Konkret hat die Umsetzung des Gesetzes den Versorgungsempfängern reale Kaufkraftverluste beschert. Nunmehr kann die Übertragung von Tarifergebnissen wieder in voller Höhe erfolgen. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesländer in ihrer Mehrheit – anders als in Nordrhein-Westfalen, wo nur eine Teilumsetzung erfolgen wird – ihrer Verantwortung gegenüber den im Ruhestand befindlichen Kolleginnen und Kollegen nachkommen und auch die Versorgungsbezüge entsprechend dem Tarifabschluss anpassen.

Dass die Länder sparen müssen, das ist spätestens seit der Schuldenbremse klar. Aber ob und wie gespart wird, kann nicht ausschließlich zu Lasten des öffentlichen Dienstes gehen. Dass die Haushaltsausgaben für das Personal in den Ländern deutlich über 40 % liegen, erscheint hoch zu sein, erklärt sich aber vor dem Hintergrund, dass Daseinsvorsorge, Sicherheit sowie Schul- und Universitätsausbildungen überaus personalintensiv, aber im Interesse der Gesellschaft unverzichtbar sind. Wird in diesem Bereich gespart, spürt dies der Bürger unmittelbar, weil sich solche Sparmaßnahmen sofort die gesellschaftliche Infrastruktur auswirken und für jeden erfahrbar sind. Wird nur beim Einkommen der Kolleginnen und Kollegen gekürzt, leiden Wertschätzung, Nachwuchsgewinnung und die Konkurrenzfähigkeit gegenüber der Privatwirtschaft, so dass die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes nahhaltig negativ beeinflusst wird.

Gerade der Strafvollzug beschäftigt sich immer wieder mit steigenden Krankentagen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Eines ist hingegen klar, es kann doch niemand höchste Motivation erwarten, wenn die finanzielle Wertschätzung eines Berliners oder Brandenburgers um mehr als ein Achtel unter der eines bayerischen Justizvollzugsbeamten liegt. So etwas kann sich nur kontraproduktiv auswirken und für den Steuerzahler letztlich auch sehr teuer werden.

Gewerkschaftliches Anliegen muss es allerdings sein, Gerechtigkeit für alle Statusgruppen einzufordern. Und den Bundesländern muss klar sein, dass die Entwicklung, die sich in Form hoher Entlohnungsunterschiede andeutet, nicht dauerhaft akzeptiert werden wird. Es zeigt sich bereits ganz deutlich, dass die Föderalismusreform in dieser Hinsicht gescheitert ist. Die Beamten werden sich das nicht lange gefallen lassen. Was nützt ein schöner Status, um den wir in der Tagespresse beneidet werden, wenn die Kasse nicht stimmt? Etwas mehr als ein Leben in gesicherter Armut verlangen wir schon von unseren Dienstherren. Ein Umdenken der Politik ist dringend geboten. Die Beamten und Versorgungsempfänger haben ein verfassungsmäßiges Recht, an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilzuhaben. Sie sind nicht die „Sparschweine der Nation“, und dies werden wir der Politik bei der nächsten Gehaltsrunde etwas drastischer vermitteln müssen.

Der Unmut wird naturgemäß verstärkt von den Kolleginnen und Kollegen der unteren Einkommensbereiche ausgehen. Aber auch im gehobenen und höheren Dienst ist die Grenze des Zumutbaren weit überschritten, nachdem beispielweise in Nordrhein-Westfalen für diese Personengruppe ab BesGr A 13 zwei weitere Nullrunden geplant sind.

In etwa kommt das dem Vorschlag eines hohen ver.di-Vertreters gleich, der vom Städtetag zu einer ver.di-Veranstaltung nach Berlin entsandt wurde. Der nämlich kritisierte die disharmonische Besoldungsentwicklung, was der BSBD ja auch tut. Die Lösung sah er aber, völlig anders als wir, darin, dass die besser besoldeten Beamten (z. B. in Bayern und beim Bund) mit den künftigen Besoldungsanpassungen auf die schlechter bezahlten Beamten warten sollten, bis ein einheitliches Niveau erreicht sei. Konkret würde dies für die Beamten und Versorgungsempfänger in Bayern und beim Bund mehrere Nullrunden bedeuten.

Hier unterstelle ich, dass mit solch völlig inakzeptablen Vorschlägen Öl ins Feuer gegossen werden soll. Auch die DGB-Gewerkschafter wissen ganz genau, dass die Beamtenschaft noch stärker unter Druck geraten wird. Schließlich hat die Politik keine ausreichende Vorsorge für die zu erwartenden Zurruhesetzungen getroffen, so dass Schuldenbremse und Fiskalpakt sowie die Pensionslasten die Haushalte von Bund und Ländern zusätzlich belasten werden.

Für den DGB ist dies eine willkommene Gelegenheit, die uralte Forderung nach einem Streikrecht für Beamte aus der Mottenkiste hervorzukramen. Wenn die Politik nicht sehr aufpasst, dann gerät das Berufsbeamtentum in eine fatale Situation. Auf der einen Seite bedeutet das Fordern eines Streikrechts das Sägen am eigenen Ast, womit unweigerlich das Ende des Berufsbeamtentums einläutet würde. Auf der anderen Seite sägt der Staat kräftig mit, wegen er seine Fürsorgeverpflichtung nicht mehr in dem geboten Maße wahrnimmt. Der Verzicht auf ausreichende Versorgungsrücklagen, die Absenkung der Versorgungsleistungen, die Kürzungen der Beihilfen oder die willkürliche Verweigerung der Übertragung von Tarifabschlüssen auf den Beamten- und Versorgungsbereich lassen hier Böses ahnen. In den zurückliegenden zehn Jahren sind die Beamten wiederholt an der Finanzierung der Personalkosten beteiligt worden. Da die öffentlichen Haushalte auch in den kommenden Jahren Finanzierungsprobleme aufweisen werden, kann auf die Beamten noch einiges zukommen. Eines sollte der Politik aber klar sein, wer den willkürlichen Zugriff auf die Einkommen der Beamten und Versorgungsempfänger nicht unverzüglich aufgibt, der rüttelt an den Grundfesten des Berufsbeamtentums und damit an jener staatlichen Infrastruktur, die die Voraussetzung dafür darstellt, dass die bundesdeutsche Wirtschaft auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig sein kann.