03. August 2015

Produktive Arbeit ist und bleibt ein zentraler Behandlungsbaustein bei der Resozialisierungsarbeit von Inhaftierten

Gewerkschaft Justizvollzug Rheinland-Pfalz lehnt Mindestlohn für Inhaftierte ab!

Auch wenn die Landesregierung in RLP das inzwischen anders sieht und in ihrem LStVollzG von 2013 die Arbeitspflicht für Inhaftierte abschaffte und die produktive Arbeit nicht mehr als Behandlungsmaßnahme einstuft, bleibt der BSBD bei seiner schon vor Inkrafttreten des Gesetzes vertretenen Auffassung.

 

Aus gutem Grund:

Viele Gefangene müssen erst einmal lernen bei einem geregelten Tagesablauf etwas Produktives herzustellen, dass dadurch in aller Regel die Produktivität, bei den meist Ungelernten, deutlich niedriger ist, als bei Facharbeitern, leuchtet wohl jedem ein. Es ist daher nicht so einfach Arbeit für die Gefangenen in die JVA hinein zu holen. Ein Mindestlohn wäre bei der Akquise kontraproduktiv und die Behandlung würde, mangels geeigneter Arbeitsplätze massiv leiden. Zudem arbeiten Inhaftierte in hohem Maß nur für die JVA selbst, z.B. in der Küche, der Kleiderkammer, der Wäscherei, als Essenverteiler, u.v.m.

Ein Mindestlohn würde hierbei die Landeshaushalte enorm strapazieren, da diese Arbeiten unverzichtbar sind und die JVA keine Einnahmen aus diesen Tätigkeiten erzielt.

Im Gegenteil:

Bisher spart der Staat Millionenbeträge durch die oben beschriebenen Arbeitsleistungen der Inhaftierten und entlasten den Steuerzahler, bei gleichzeitig positiver Behandlung durch produktive Arbeit.

Bei Einführung eines Mindestlohns müssten die Inhaftierten aber für den „All-inclusive Service“ in den Anstalten aber auch deutlich erhöhte Haftkostenbeiträge zahlen – wie das bei Freigängern des Offenen Vollzuges im freien Beschäftigungsverhältnis bereits der Fall ist-, weshalb das verdiente Geld lediglich von einem Konto auf das andere umgebucht würde und ein bürokratischer Unsinn entstünde, der nur mit mehr Verwaltungspersonal zu bewältigen wäre und die Inhaftierten sähen nicht viel von dem Mehr an Verdienst, zumal auch Schulden, wie z.B. Verfahrenskosten, bedient werden könnten, aber eben nur zu Lasten des Steuerzahlers.

Deshalb lehnt der BSBD die Einführung von Mindestlohn ab, weil