30. August 2018

Gesetzesänderung zur Fixierung wird begrüßt!

 

Auf Antrag der SPD, FDP und dem Bündnis 90/Die Grünen wurde eine Gesetzesänderung bezüglich der Fixierung im Justizvollzug und Maßregelvollzug noch kurzfristig eingebracht. Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 war hier dringender Handlungsbedarf.

Um ein langfristiges Gesetzesänderungsverfahren zu vermeiden wurde der Antrag auf Gesetzesänderung noch schnell formuliert und am 23. August mit der schon geplanten Gesetzesänderung im Landtagverabschiedet.

Erfreulich ist, dass die örtliche Zuständigkeit für die Anordnung der Fixierung klar geregelt wurde. Somit entfällt die von der Praxis in den Vollzugseinrichtungen schon befürchtete sehr zeitaufwendige und nervenaufreibende Zuständigkeitsprüfung.

Die schnelle Reaktion der Aufsichtsbehörde - die die Vorarbeiten leisten musste- in der Sache werden von den BSBD Gewerkschaftsvertretern ausdrücklich gelobt.