20. Juni 2018

Geplante Gesetzesänderung wird begrüßt!

Der Ministerrat hat am 12.06.2018 die Änderungen im Landesjustizvollzugsgesetz im zweiten Durchgang beschlossen. Nach vorangegangenen Anhörungsverfahren - an dem auch der BSBD Landesverband eine Stellungnahme abgegeben hat - wurden nunmehr drei Gesetzesänderung auf den Weg gebracht.

Insbesondere die praxisorientierte Regelung die zu einer maßvollen und situationsangemessenen Reduzierung der umfassenden Planungs- und Dokumentationspflichten so die Pressemitteilung des Ministeriums wird von unserer Gewerkschaft sehr begrüßt. In Gesprächen mit dem Minister und mit vielen Landtagsabgeordneten aller Fraktionen wurde die Problematik von unserer Gewerkschaft intensiv angesprochen. Für diesen Änderungswillen dürfen wir uns bei Minister Herbert Mertin ausdrücklich bedanken.

Weiterer Änderungsbedarf wurde schon mehrfach von der Gewerkschaft angemahnt, insbesondere nach dem Wegfall der Arbeitspflicht und deren Auswirkungen scheint auch hier Handlungsbedarf zu sein.

 Bei einer weiteren Änderungsabsicht sind wir noch etwas skeptisch inwieweit sie in der Praxis die notwendige Anwendung findet. Dazu lautet es in der Presseerklärung des Ministeriums:

„Vorgesehen ist weiterhin eine klarstellende Regelung der Abwägungskriterien für Entscheidungen über die Unterbringung im offenen Vollzug oder der Gewährung von Lockerungen, um die Handlungssicherheit der Vollzugsbediensteten zu erhöhen. Dem Verhalten und der Entwicklung der Straf- und Jugendstrafgefangenen während der Haft soll größeres Gewicht zukommen als die Umstände, die bereits Gegenstand der Verurteilung waren“. Nach dem Urteil des Landgerichts Limburg gegen zwei rheinland-pfälzische Bedienstete wegen fahrlässiger Tötung mit Haftstrafen von jeweils neun Monaten auf Bewährung, wird die geplante Gesetzesänderung nach unserer Meinung nicht zur Beruhigung der „Entscheider“ beitragen. Hier wäre mal eine öffentliche Stellungnahme unseres Arbeitgebers zu dem Ausgang des Verfahrens nicht nur zu begrüßen, sondern auch dringend notwendig.