10. April 2015

Foltervorwurf von Professor Kühne ärgert Vollzugspraktiker!

Der von Strafrechtsprofessor Kühne in der Presse in der Haftsache Middelhoff geäußerte Vergleich der Haftbedingungen in der JVA Essen mit denen des amerikanischen Gefangenenlagers Guantanamo hat die rheinland-pfälzischen Vollzugspraktiker sehr irritiert und teilweise brüskiert.

Winfried Conrad, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Strafvollzug (BSBD) in Rheinland-Pfalz zeigte sich enttäuscht und entsetzt, dass im Fall des in Nordrhein-Westfalen in Untersuchungshaft einsitzenden Middelhoff von Folter bei den Haftbedingungen gesprochen wird.

Auch wenn es sich hier um eine JVA in einem anderen Bundesland handelt, gehen diese Äußerungen des Prof. Kühne uns alle im Vollzug Tätigen etwas an und deutlich zu weit! Der Justizvollzug ist verpflichtet Inhaftierte die durch die Haftsituation psychisch angeschlagen sind die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen und ist aufgrund der gesetzlichen Garantenstellung verpflichtet die Gesunderhaltung von Inhaftierten zu gewährleisten.

Wenn Mediziner und Psychologen bei einem Inhaftierten Suizidgefahr diagnostizieren müssen Im Vollzug geeignete Maßnahmen ergriffen werden um einen Suizid zu verhindern. Diese müssen mit den Gesetzen in Einklang stehen und personell, sowie organisatorisch leistbar sein, was bei permanentem Personalabbau im Vollzug immer schwerer leistbar ist.

Die notwendigen Kontrollen der selbstmordgefährdeten Personen werden zudem nicht ohne die Konsultation von Ärzten oder Psychologen, bei Untersuchungs-gefangenen sogar im Einverständnis mit zuständigen Haftrichtern durchgeführt.

Die regelmäßige Kontrolle, auch bei Tag und bei Nacht, mit dem Ziel Selbstverletzungen oder Suizide bei einem Inhaftierten zu verhindern, sind deshalb notwendige und angemessene Maßnahmen im Interesse und zum Schutz des betroffenen Menschen und stehen im Einklang mit den Menschenrechten.

Der Vollzug stand auch schon immer im Fokus der Medien wenn sich ihm anvertraute Menschen hinter den Gittern das Leben genommen haben, wie aktuell wieder in der JVA Bruchsal, Baden Württemberg, geschehen.

Im Suizidfall wird immer hinterfragt und von den Staatsanwaltschaften genau geprüft ob alle Maßnahmen zur Suizidverhinderung durch die Verantwortlichen im Justizvollzug getroffen wurden. Von Folter zu sprechen und den Vollzug der JVA Essen mit Guantanamo zu vergleichen zeugt jedenfalls von großer Unkenntnis über den rechtsstaatlich einwandfrei arbeitenden Justizvollzug in Deutschland!