Erste Schulung der neuen Personalräte durchgeführt.
- Foto: BSBD-intern Schulungsgruppe
Nach den im März erfolgten Wahl der Personalräte für den rheinland-pfälzischen Justizvollzug fand in der Bildungseinrichtung Maria Rosenberg in Waldfischbach-Burgalben die erste Schulung für Personalräte statt. Geladen waren die „Neuen“ im Personalrat.
Die Kolleginnen und Kollegen, die das erste Mal in den Personalrat gewählt wurden, waren die Zielgruppe der Schulung. Den ersten Tag der zweitägigen Schulung gestalteten als Referenten die Kollegen Stefan Wagner und Mark Schallmo. Beide, trotz ihres jungen
Alters, schon erfahrene und bewährte Personalratsvorsitzenden in der JVA Wittlich und der JVA Rohrbach. Sie sind auch Mitglieder des Hauptpersonarates für den Bereich Strafvollzug.
Thema von Kollege Wagner war die Personalratssitzung. Ab dem § 29 LPersVG - Sitzung des Personalrates - bis zum § 37 LPersVG - Sitzungsniederschrift - wurden die gesetzlichen Vorgaben erläutert. Rege und aufmerksam folgten die Anwesenden dem Vortrag und richteten eine Vielzahl von Fragen an den Referenten. Am Nachmittag übernahm dann der Kollege Schallmo den Referentenpart. Sein Thema war das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 78 und § 79 LPersVG.
Kurzweilig und interessant gestaltete der Referent seinen Vortrag, dabei musste berücksichtigt werden, dass das Themenfeld sehr umfangreich war. Der nächste Tag stand im Zeichen der Kommunikation im Personalrat. Hier übernahm der langjährige Vorsitzende des Hauptpersonalrates und Verantwortliche für die Personalräteschulungen unter Federführung des BSBD, Kollege Winfried Conrad, die Referententätigkeit. Bereichert mit Fallbeispielen und Rollenspielen wurde die Sitzungsleitung, die Personalversammlung und das Vierteljahresgespräch behandelt.
Der Nachmittag stand im Zeichen der Personalratsarbeit im Alltag. Hier wurden aktuelle Probleme aus der Praxis der Personalräte erörtert und Erfahrungen ausgetauscht.
Zufrieden und mit viel Wissen ausgestattet endete die Schulung in Waldfischbach-Burgalben.