08. Juli 2015

Erfolg: Gewährung von Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung

Einer Initiative des stark BSBD geprägten Personalrates der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsanstalt Diez ist es zu verdanken, dass allen hauptamtlich tätigen Bediensteten der medizinischen Abteilungen der Vollzugseinrichtungen in Rheinland-Pfalz vier Tage Zusatzurlaub (gem. § 16 UrlVO) pro Kalenderjahr gewährt werden.

 

Der von den Kollegen gestellte und von einem aussagekräftigen arbeitsmedizinischen Gutachten untermauerte Initiativantrag wurde dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Mainz zur Entscheidung weitergeleitet. Dort wurde dem bereits im Jahre 2014 gestellten Antrag in einzig folgerichtiger Konsequenz entsprochen. Im Ergebnis kamen die Vertreter des MJV zu dem Entschluss, die Urlaubstage auch rückwirkend für das Jahr 2014 zu gewähren.

Landesvorsitzender Winfried Conrad dankte dem Personalratsvorsitzenden Markus Stahl und den BSBD Personalratsmitgliedern für ihr Engagement und gratulierte zum Erfolg.