Die Möglichkeit des mobiles Arbeitens im Justizvollzug Rheinland-Pfalz wird begrüßt!
- Foto: BSBD-intern Von links nach rechts: Kollegin Isabel Schmidt, Kollege Hagen Paulus und Kollegin Genzlinger
Die Mitglieder der BSBD Arbeitsgruppe und der LAG trafen sich nach der Coronapause zu einem ersten Treffen in Waldfischbach-Burgalben.
Nach monatelanger Pause waren alle erschienenen Kolleginnen und Kollegen froh endlich in einem Präsenztermin sich mit der aktuellen Situation der Laufbahn des Sozialen Dienstes zu befassen. Nach kurzer Information über die aktuelle Lage im rheinland-pfälzischen Justizvollzug wurde konsequent in die Tagesordnung eingestiegen. Nach dem Beförderungstermin im Jahr 2020 und 2021 hat sich die Beförderungssituation im Sozialdienst - nach langer Wartezeit - deutlich verbessert. Diese Entwicklung wurde von den anwesenden Laufbahnangehörigen ausdrücklich begrüßt. Dennoch - so die Sprecherin der AG Kollegin Genzlinger - müssen die Beförderungsmöglichkeiten insbesondere zur A 10 verbessert werden. Hier sind die Wartezeiten der jungen Kolleginnen und Kollegen noch zu unterschiedlich. Begrüßt wurde auch ausdrücklich die Entwicklung im Justizvollzug in Bezug auf die Zulassung des mobilen Arbeitens. Hier gibt es aber noch unterschiedliche Verfahrensweisen bei der Gewährung in den Vollzugseinrichtungen des Landes. Bei einigen Anstalten wird diese neue Art des Arbeitens großzügig umgesetzt, in anderen Einrichtungen ist man bei der Thematik noch sehr zurückhaltend. Hier sollte eine landeseinheitliche Regelung angestrebt werden.