Die AG Sicherheit regt Einführung des Taser im Justizvollzug an!
- Foto: BSBD-intern Mitglieder der AG Sicherheit von links: Herr Koritnik, Kollege Leienberger, Kollege Ternes und Kollege Jösch
Die AG Sicherheit des BSBB kam mit Frau Bingenheimer und Herrn Quast, Referat Sicherheit Abt. 5 im Justizministerium zu einem Gespräch zusammen. Im Laufe des sehr konstruktiven Gespräches wurden sicherheitsrelevante Punkte diskutiert.
Daneben wurden Forderungen der Gewerkschaftler dargelegt, welche aus Ihrer Sicht die schon gute Sicherheitsstandart im rheinland-pfälzischen Straffvollzug weiter erhöhen würden. Ein besonderes Anliegen war hierbei eine einheitliche Regelung der Trageweise der Körperschutzwesten der Bediensteten im Fahrdienst. Als Ausblick in die Zukunft brachen die Mitglieder der AG eine Einführung des Distanz-Elektroimpulsgerätes (Taser) im Justizvollzug ins Gespräch, da dieser aus Ihrer Sicht eine gute Ergänzung zu den vorhandenen Mittel des Unmittelbaren Zwangs wäre. Letztlich haben die guten Erfahrungen der Polizei in Rheinland-Pfalz gezeigt, dass alleine schon durch die Androhung eines Tasereinsatzes eine Vielzahl von bedrohliche Situationen gut unter Kontrolle gebracht werden können. Laut Aussagen von Einsatztrainern der Polizei ist schon die Androhung des Tasers in 9 von 10 Fällen ausreichend, um eine Situation zu beruhigen, ohne dass der Taser auch wirklich in Einsatz gebracht wird.
Von Seiten der Abteilung Sicherheit sieht man die Einführung des Taser jedoch kritisch, da aus Ihrer Sicht der Taser als eigentlichen Distanzwaffe und nicht für den Einsatz in Hafträumen konzipiert sei, daneben sehe man auch die möglichen schweren Auswirkungen bei unter Drogeneinfluss stehenden Inhaftierten. Dieser Argumentation konnten sich die Gewerkschaftler jedoch nicht anschließen.