04. April 2018

BSBD AKTUELL Altersdiskriminierende Besoldung

Wichtige Mitteilung!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

der dbb hat im Auftrag seiner Fachgewerkschaften - dazu gehört auch der BSBD – ein Urteil zur altersdiskriminierenden Besoldung erstritten. Das Landesamt für Finanzen (LfF) Rheinland-Pfalz hat die ruhenden Widerspruchsverfahren aufgegriffen und die individuellen Entschädigungs-ansprüche berechnet.

Die Widerspruchsführer/innen, bei denen nach dem Landesamt für Finanzen kein Anspruch besteht, haben nun aktuell einen Widerspruchsbescheid erhalten, indem die Nichtgewährung erläutert und begründet wird.

Dem BSBD und der DPolG sind Fälle bekanntgeworden, bei denen das im Bescheid genannte Datum, an den der Widerspruch beim LfF eingegangen sein soll nachweislich falsch ist und deshalb eine Entschädigung abgelehnt oder falsch berechnet wurde.

Wir können nur alle Kolleginnen und Kollegen deshalb dringend bitten, das Datum ihres Widerspruches mit dem im Bescheid genannten Datum zu vergleichen.

 

Euer BSBD Rheinland-Pfalz

Rückfragen bitte an 0170 9649561