22. Oktober 2015

Blick über den Tellerrand…

Am 12.10.2015 fand im Sozialhaus der JVA Diez ein informativer und fruchtbarer Austausch zwischen Vertretern der Landesarbeitsgemeinschaft der Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen und den Mitgliedern der rheinland-pfälzischen Landesarbeitsgruppe „Psychologischer Dienst im Vollzug“ statt.

 

Diskutiert wurden u.a. folgende Themen: allgemeine Situation des psychologischen Dienstes im Justizvollzug der beiden Bundesländer, Bedeutung der Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten bei der Personalauswahl sowie hinsichtlich der Beförderungspraxis und der Einstufung nach TV-L, Qualitätssicherung bei Prognoseentscheidungen, Übernahme von Führungsverantwortung von Kolleginnen und Kollegen des Psychologischen Dienstes.

Problematisch einzuschätzen ist, dass im Rahmen der Stellenausschreibungen die Approbation gewünscht wird, diese Höherqualifizierung anschließend bei der Beförderungspraxis jedoch nicht berücksichtigt wird. Nicht hinnehmbar ist insbesondere auch die Situation für approbierte Tarifbeschäftigte, die in die Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder eingestuft werden und eine Höherstufung in die nächsthöhere Entgeltgruppe in der Regel ausgeschlossen ist. Es braucht keine seherischen Fähigkeiten, um zu prognostizieren, dass sich dies negativ auf die Attraktivität der Justizvollzugspsychologie und damit auch negativ auf die künftige Personalgewinnung auswirken wird.

Mit anderen Worten: ist qualifiziertes Personal gewünscht, müssen auch entsprechende finanzielle Anreize und Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. Hier könnte Nordrhein-Westfalen als positives Modell für Rheinland-Pfalz fungieren: für tarifbeschäftige Psychologinnen und Psychologen in Leitungsfunktion besteht hier die Möglichkeit bis in die Entgeltgruppe 15 aufzusteigen.