26. September 2014

Baden-Württemberg könnte Vorbild sein!

Im Nachbarland Baden-Württemberg gibt es schon seit mehreren Jahren in Singen am Bodensee eine Anstalt für „Senioren“. Gemeint damit sind nicht das Vollzugspersonal sondern die Inhaftierten. Voraussetzungen für die Aufnahme ist das 63. Lebensjahr und älter, sowie ein Strafmaß über 18 Monate. Eine Abordnung rheinland-pfälzischer BSBD-Vorstände ließen sich sehr interessiert über die Einrichtung informieren. Auch unter dem Eindruck, dass der landeseigene Vollzug sich von der allgemeinen demografischen Entwicklung nicht abkoppeln kann, stellte sich die Frage, wann der erste „Seniorenknast“ in Rheinland-Pfalz entsteht wird.

Die Erfahrungen und das Vollzugskonzept der BW-Einrichtung beeindruckt und überzeugte die Vollzugspraktiker aus der Pfalz und dem Rheinland. Die Arbeitsmöglichkeiten die den lebensalten Gefangenen zur Verfügung stehen – obwohl diese nicht mehr arbeiten müssten – sind vorbildlich. Selbst der älteste Gefangene geht regelmäßig mit seinen 85 Lebensjahren zur Arbeit.