16. August 2016

AVD in Rheinland-Pfalz ohne Spitzenämter

Die BSBD Arbeitsgruppe „fehlende Spitzenämter im AVD des Landes“ trat die Reise nach Mainz an zu einem Treffen im Justizministerium. Die Teilnehmer aus dem Kreis der Werkdienst – und Vollzugsdienstleiter trafen sich dort zum Gespräch mit der Leiterin des Personalreferates der Abteilung 5 Frau Iris Körner. Nach Wegfall des sogenannten „Verwendungsaufstiegs“ im Wege der Dienstrechtsreform kann derzeit der oben genannte Personenkreis lediglich zur A9 mit Zulage befördert werden. Dies wird den hohen Anforderungen an die Tätigkeit und der Verantwortung der Kolleginnen und Kollegen nicht gerecht, kommentierte Landesvorsitzender Conrad die aktuelle Situation.

Gefordert wird – wie in fast allen Bundesländern möglich – in Spitzenämtern des AVD bis zur A 11 befördert werden zu können. Die Spitzenämter müssen, so die AG, für die Laufbahn des 2. Einstiegsamtes geschaffen werden. Die von der Landesregierung installierte Möglichkeit des Laufbahnwechsels durch Fortbildungsqualifizierung ist nicht zielführend so die betroffenen.

Die BSBD - AG wird sich nunmehr mit ihrer Forderung an die Politik wenden!