25. Juli 2014

Schweizer Strafvollzug könnte Vorbild sein!

Arbeitspflicht der Insassen fester Bestandteil des Strafvollzugskonzepts

Eine kleine Arbeitsgruppe der BSBD Bundes- und Seminarleitung war zu Gast bei den Strafvollzugskolleginnen und -kollegen in der Schweiz. Viele sehr interessante und beeindruckende Erkenntnisse konnten die BSBD-Fachleute aus den gezeigten Vollzugseinrichtungen mit nach Deutschland nehmen.

Die Arbeit im Vollzug ist ein fester Bestandteil, so heißt es in einer Broschüre: Insassenarbeitsplätze sind ein wertvolles Vollzugselement. In den Schweizer Anstalten, die besucht wurden, setzt man insbesondere auf landwirtschaftliche Arbeitsbereiche z.B. Großvieh, Schweine-, Schafszucht, Pensionspferde (bis zu 100 Stück), Gärtnereien usw., hierzu heißt es: Der Landwirtschaft kommt im Arbeitsbereich weiterhin eine wichtige Funktion zu, auch wenn nur wenige Insassen nach der Entlassung in diesem Tätigkeitsbereich weiter arbeiten. Die Landwirtschaft ermöglicht die Beschäftigung unterschiedlich leistungsfähiger Insassen. Es ist wichtig, dass viele Insassen die Möglichkeit haben, körperlich und zumindest teilweise in der Natur arbeiten. Ebenso wichtig ist der Kontakt mit und die Verantwortung für die Tiere. Gerade Insassen mit Beziehungsschwierigkeiten gelingt es immer wieder, über den Kontakt zu Tieren ihren Selbstwert zu steigern und sich zu öffnen.

So eine Sehweise würden wir uns auch bei den Verantwortlichen im rheinland-pfälzischen Strafvollzug wünschen. Fortsetzung folgt!