21. Juli 2014

Altersgrenze im Strafvollzug wird angehoben! – Referentenentwurf der Landesregierung liegt vor

Die Altersgrenze im Strafvollzug soll für die Bediensteten an die für die Polizei geltenden Regelungen von 60 auf 62 Jahre heraufgesetzt werden. Die Anhebung gliedert sich – abhängig von geleisteten Schichtdienstzeiten – in insgesamt sieben Stufen. Bei einer Mindestdienstzeit von 25 Jahren in Früh-, Spät-, Wochenend- und Nachtdienst verbleibt es bei der bisherigen Altersgrenze von 60 Jahren. Belaufen sich diese Dienstzeiten auf weniger als 20 Jahre, liegt die Altersgrenze künftig bei 62 Jahren.

Unsere Gewerkschaft begrüßt zwar die Einbeziehung der Schichtdienstzeiten bei der Regulierung der Lebensarbeitszeit, die Umsetzung der Regelung ergibt noch einen erheblichen Klärungsbedarf. Landesvorsitzender Conrad hat schon im Februar in dieser Angelegenheit Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer und der Justizminister angeschrieben. Die Antwort steht noch aus!?