20. Mai 2015

AG Frauen sprachen über Gesetzentwurf!

Der Referentenentwurf des Landesgesetzes zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst war Erörterungsthema in der Arbeitsgruppe. Intensiv wurden die gesetzlichen Neuerungen diskutiert. Handlungsbedarf wurde insbesondere gesehen im Bereich der geplanten Freistellungsregelung. Hier sieht die neue Gestzesvorlage lediglich eine Empfehlung durch die Landesregierung vor, wünschenswert wäre aber eine Regelung analog der Freistellung von Personalräten.

Begrüßt wurde die Regelung, dass das Amt der Gleichstellungsbeauftragen zukünftig ausgeschrieben werden muss, ein Vorschlagsrecht für das Amt fehlt jedoch. Insgesamt, so die Sprecherin der Gruppe, Kollegin Beate Teusch-Martins, sei der Gesetzesentwurf jedoch zu begrüßen.