07. Februar 2019

Gedanken zum Thema Taser im Justizvollzug!

BSBD Arbeitsgruppe Sicherheit hält fest an Taserforderung!

Fast zeitgleich waren die Pressemitteilungen über die Forderung unserer Gewerkschaft nach Einführung von Elektroschockpistolen - Taser - auch für den Justizvollzug und dem Tod eines Menschen in Pirmasens, bei dem der Taser eingesetzt wurde Inwieweit für der Tod des Mannes ursächlich der vorherige Tasereinsatz ist, klärt derzeit die zuständige Staatsanwaltschaft.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe waren sich aber unisono einig die Forderung nach dem Taser aufrecht zu halten. Bei allen Einsätzen gegenüber psychisch auffälligenMenschen, die massiven Widerstand leisten und extrem unter Stress stehen,können sich auch durch den Einsatz anderer Mittel z.B. Pfefferspray gesundheitliche Probleme ergeben. Der Vorteil des Justizvollzuges ist, dass in der Regel der gesundheitliche Zustand des Gefangenen bekannt ist und der Einsatz zeitverzögert geplant und geprüft werden kann. In der Regel ist ausreichend Zeit - entgegen der Einsatzweise bei der Polizei - die Entscheidung der Behördenleitung über den Einsatz des Tasers herbeizuführen.

Entgegen der Annahme und Aussage des Ministeriumsvertreters wurde von denBSBD Praktikern nicht die Ausbildung aller Bediensteten für den Tasereinsatz gefordert. Vielmehr sollen einzelne Bedienstete in den Anstalten an der Elektroschockpistole ausgebildet werden und diese auch in ihrer Einrichtungeinsetzen können.

Sehr positiv überrascht hat das Schreiben der Oberbürgermeister einigerrheinland-pfälzischer Großstätte, die die Taserausstattung für den Kommunalen Vollzugsdienst forderten. Man kann trefflich darüber streiten ob dies rechtlich möglich und angemessen ist. Fakt ist, dass sich die Oberbürgermeister aus Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen der Zunahme gewaltsamer Übergriffe und Verletzungen für den Taser ausgesprochen haben. Gut so! Wir als Gewerkschaft hätten dies uns auch für den Justizvollzug gewünscht. Unverständnis können wir nur dafür aufbringen, dass Kollegen und Kolleginnen des uniformierten Dienstes sich offensichtlich auch - trotz denletztjährigen gewaltsamen Vorfällen – gegen mehr Schutz für die Bediensteten aussprechen. Bei Polizei und anderen Behörden aus dem Bereich der inneren Sicherheit ist uns so eine Einstellung nicht bekannt.