Für viel Kopfschütteln sorgt derzeit ein Plan einiger Bundesländer,
die Arbeitspflicht für Häftlinge in Gefängnissen abzuschaffen. Unter
anderem Rheinland-Pfalz ist dafür.
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Pfälzischer Merkur vom 04.06.2011
Arbeitspflicht für Gefangene auf der Kippe
Der Bund der Strafvollzugsbediensteten befürchtet, dass schon bald
die Arbeitspflicht für Gefangene in Rheinland-Pfalz fallen könnte.
Die Gewerkschaft warnt vor negativen Auswirkungen auf die
Resozialisierung.
Von Eric Kolling und
Gerrit Dauelsberg
(Merkur)
Zweibrücken.Wer
hierzulande hinter schwedischen Gardinen landet, der ist seit 1977
zur Arbeit im Knast verpflichtet: in der Küche etwa oder in den
Schreinereien, Gärtnereien oder Polstereien, die nach außen liefern.
Die Vorteile dieser Regelungen: Die Gefangenen verdienen zwölf Euro
pro Tag und werden auf den Übergang in den Arbeitsmarkt vorbereitet,
der nach ihrer Entlassung erhofft wird.
Und auch die Steuerzahler profitieren: Sie müssen nicht für die
Verpflegung oder Krankenversi-cherung, Unterhaltsverpflichtungen
oder Schadenswiedergutmachungen der Knastbrüder aufkommen, die
Gefängnisse können sich selbst versorgen und sparen auch. Gerade in
Zeiten, in denen die Zusammenlegung der Oberlandesgerichte Koblenz
und Zweibrücken beschlossen wurde, um im Justizsektor zu sparen, ist
dies wichtig.
Doch die Gewerkschaft Strafvollzug befürchtet, dass schon bald die
Arbeitspflicht von Gefangenen von 38,5 Stunden pro Woche fallen
könnte. Winfried Conrad, der rheinland-pfälzische Landeschef des
Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) und Axel
Schaumburger, BSBD-Medienreferent für den Ortsverband Zweibrücken
und Leiter der Arbeitsverwaltung in der Zwei-brücker JVA, wollen
daher Tendenzen entgegenwirken, die sich "bei vorbereitenden
Gesprächen der geplanten Änderung des Strafvollzugsgesetzes"
abgezeichnet hätten.
Im Herbst wollen Sie auch mit dem neuen Justizminister Jochen
Hartloff sprechen. Sie zweifeln an, dass es mehr bringt, wenn den
Gefangenen anstatt zu arbeiten, verstärkt so genannte Behandlunen -
Gruppengespräche, Hilfe durch Psychologen oder Kurse - zuteil
würden. "Für uns ist Arbeit der zentrale Behandlungsansatz", stellt
Conrad klar. Arbeit sei für viele Gefangene die Chance, täglich
kleine Erfolge verbuchen zu können und so motiviert zu werden, von
der schiefen Bahn wegzukom-men.
Was bei Haftanstalten wie in Zweibrücken außerdem mitspielt: Ohne
die Gefangenen könnten bestehende Aufträge von externen Firmen oder
Privatleuten zunächst nur mit Verzögerung, danach gar nicht mehr
erfüllt werden. Heißt: weniger Einnahmen im Gefängnisetat, obwohl
laut Gesetz "wirtschaftlich ergiebige Arbeiten" gefordert seien.
Wenn Gefangene beispielsweise nicht mehr in der Küche arbeiteten,
müsste man über Caterer Essen von außen einkaufen. Und für die
Dinge, die man über eigene Werkstätten wie die Schlosserei oder die
Autowerkstatt produzieren könne, dürfe man laut Schaumburger "nicht
offensiv werben, sondern nur über Mund-zu-Mund-Propaganda".
In Zweibrücken gibt es derzeit rund 400 arbeitende Gefangene, so
Schaumburger, das sei eine Auslastung von 70 bis 80 Prozent aller
Insassen, also quasi Vollbeschäftigung, denn etwa
Untersuchungshäftlinge zählen nicht mit. Um ihre
Eingliederungschancen in die Gesellschaft zu verbessern sei es
ohnehin besser, sich auf diejenigen "mit hoher Erfolgschance" zu
konzentrieren, ohne freilich dem "zum siebten Mal einsitzenden
Wiederholungstäter die Tür zuzuschlagen", so Landeschef Conrad.
"Die Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalten sind kein
Selbstzweck", betont der Sprecher des rheinland-pfälzischen
Justizministeriums, Wahid Samimy. Arbeit sei nur eines von mehreren
Mitteln zur Resozialisierung. Der Sprecher bestätigt, dass eine
Länderarbeitsgruppe derzeit den Musterentwurf eines
Strafvollzugsgesetzes erarbeitet. Bei den Beratungen spiele auch die
Frage der Aufrechterhaltung der Arbeitspflicht der Gefangenen eine
Rolle. Ob der Musterentwurf tatsäch-lich Eingang in die
rheinland-pfälzische Gesetzgebung finden wird, bleibe abzuwarten,
sagt Samimy. Der Sprecher betont: "Die Sinnhaftigkeit der
Aufrechterhaltung oder Abschaffung der Arbeitspflicht lässt sich nur
aus dem Gesamtkontext des zukünftigen Entwurfs beurteilen."
Conrad regt unterdessen an, verstärkt auf Landwirtschaft zu setzen,
wie bei den Gefängnissen in Bayern und Baden-Württemberg auch.
Landwirtschaftliche Flächen durch Gefangene im offenen Vollzug
bewirtschaften zu lassen und Lebensmittel an die JVA im ganzen Land
zu schicken, spare nicht nur Kosten bei der Versorgung der
Gefängnisse. So könnte der Umgang mit Natur und Tieren auch die
Behandlung der Gefangenen ergänzen. Conrad erläutert, dass es etwa
in Bayreuth üblich sei, dass freiwerdende Flächen zunächst dem
Gefängnis angeboten werden.
Die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen gebe es auch in
Rheinland-Pfalz bereits, sagt Samimy. Er verweist auf die JVA in
Wittlich. Die betreibe das Hofgut St. Paul. "Dort werden Rinder und
Hühner gehalten und landwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet",
sagt der Ministeriumssprecher.
Conrad denkt noch weiter: "Wir hätten nichts gegen einen Öko-Knast".
Dort könnten nicht nur stromsparende Beleuchtung eingesetzt, sondern
auch Gefangene zum Stromsparen angehalten oder es könnte mit
ökologischen Zutaten gekocht werden.
Nach neuesten Informationen sind es sogar
177 Planstellen, das heißt
ein Plus von 105 Stellen
!!
Nach Auskunft der SPD Landtagsfraktion haben
die fundierten
und sachgerecht geführten Gespräche des BSBD
Landesvorstandes
mit den Spitzen von verschiedenen
Fraktionsausschüssen
der SPD Früchte getragen. (siehe unten stehenden
Bericht)
Es werden im Haushalt 2011
75 Beförderungsstellen im Justizvollzug
eingestellt.
Eingestellt werden 50 Stellen der
Besoldungsgruppe A8 für
Justizvollzugshauptsekretäre/innen, Hauptwerkmeister/innen
und 25 Stellen der Besoldungsgruppen A9/A9Z
für Amts-Betriebsinspektoren/innen und
Amts-Betriebsinspektoren/innen mit Amtszulage.
Wir bleiben dran!
BSBD
- wer sonst?
BSBD
kämpft um Beförderungsstellen bis zur letzten Minute!
Am Nachmittag des 04. Oktober 2010,
unmittelbar vor dem Beginn der Haushalts-beratungen im Mainzer
Landtag, trafen sich die Vertreter der Gewerkschaft
Strafvollzug Winfried Conrad (Landesvorsitzender),
Michael Becker (Stv. Landesvorsit-zender) und Axel Schaumburger
(Vorsitzender des Arbeitskreises Dienst-rechtsreform) mit
den Spitzen mehrerer Fraktionsausschüsse der SPD
Landtags-fraktion zu einem Eiltermin im Mainzer
Abgeordnetenhaus.
v.l.n.r. Thomas Wansch (MdL), Alexander Fuhr (MdL), Günther
Ramsauer(MdL),
Astrid Schmitt (MdL), Franz Puchtler (MdL), Winfried Conrad
(BSBD), Axel Schaumburger (BSBD), Michael Becker (BSBD)
Im Vordergrund des Gesprächs stand die
massive Forderung des BSBD nach einer
deutlichen Verbesserung der Beförderungssituation im AVD,
Werkdienst und dem gehobenen Dienst. (GVVD und Sozialdienst).
Anhand von vielen Beispielen wurde die
verheerende Beförderungssituation in den Anstalten erläutert.
Die Reaktion der Abgeordneten war insgesamt von
dem Signal geprägt Verbesserungen im Justizvollzug bei der
Aufstellung des Haushalts vornehmen und unsere Forderungen
unterstützen zu wollen.
Die Verbesserung der Beförderungssituation
stand lt. Winfried Conrad im Vorder-grund: „Ich
glaube fest, dass uns hier ein Durchbruch gelungen ist“, so
Conrad.
Der Vortrag des Kollegen Hans-Jürgen
Engelbrecht (Stv. BSBD OV Vorsitzender
JVA Zweibrücken), hat bei dem Besuch der SPD Fraktion in der
JVA Zweibrücken im September, nach den Worten der
Abgeordneten, einen sehr großen Eindruck hinterlassen, was uns
bei unseren Bemühungen sehr geholfen hat, so Axel
Schaumburger: „Unsere jahrelangen Bemühungen für
unsere Kolleginnen und Kollegen im Vollzug Verbesserungen der
Situation zu erzielen, werden nun hoffentlich Früchte tragen“.
Michael Becker
verweist darauf, dass nur die großen Anstrengungen des
BSBD zu dem möglichen Erfolg führen werden, da durch
permanentes sach- und fachkundiges, sowie beharrliches und
zielgerichtetes Arbeiten und Verhandeln der BSBD
Gewerkschafter für unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort,
bei den politischen Entscheidungsträgern, trotz
Haushaltskonsolidierung, das Verständnis für den Justizvollzug
deutlich gewachsen ist.
Der Landtag Rheinland-Pfalz
hat das Rauchmeldergesetz per 04.07.2007 verschärft!
Wie auch in den Bundesländern
Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern
sind jetzt auch bestehende Wohnungen mit Rauchmeldern
auszustatten.
Dem § 44 Abs. 8 wird folgender Satz 3 angefügt:
"Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren
nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten."
Der Landesverband
empfiehlt: rüsten Sie ihr Eigentum oder ihre Wohnung mit
Rauchmeldern aus. Sie schützen damit ihr Leben und die
Gesundheit ihrer Familie !!
Schreiben des Bundesvorsitzenden an den Deutschen Presserat in
Berlin wegen Bericht in
Aushang zu oben stehenden Artikel
2. Justizbiathlon
2009 in Diez
Bericht zum Biathlon
im Vollzugsdienst 6/2009
Einige Bilder der
Siegerehrung
Frau Staatssekretärin
Beate Reich überreicht zusammen mit dem Landesvorsitzenden die
Siegerpokale